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Ex fordert nachehelichen Unterhalt
#3
Hallo p___,

danke für deine schnelle Antwort. Ich gehe davon aus, dass sie es so, wie von dir beschrieben, aufgrund Kinderbetreuung begründen wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass dies vor Gericht durchgeht, oder bist du/ihr anderer Meinung?
Bisher arbeitet sie ca. 65%. Ich sehe hier, aufgrund Mittagsschule der Kinder, durchaus Spielraum für sie die Stunden zu erhöhen. Betreuung inkl. Mittagessen für K1 in der Grundschule zw. Vormittags- u. Nachmittagsunterricht wäre gegeben. K2 hat dann ebenfalls eine Mensa in der neuen Schule.

Wird der nacheheliche Unterhalt identisch dem Trennungsunterhalt berechnet?
(wobei, dann hätte sie ja den gleichen Betrag gefordert, außer sie weiß es nicht besser od. hat falsch gerechnet)

Da ich die Berechnung der Anwälte für den Trennungsunterhalt vorliegen habe und ihre Gehaltsangaben von letztem Jahr ebenfalls, könnte ich es direkt ausrechnen. Und ihr Gehalt dann entsprechend hochrechnen auf 80%. Sie dann damit konfrontieren und eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Wäre ja auch zu schön gewesen mit der zeitlichen Begrenzung Smile

Danke vorab.
Peperoni
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RE: Ex fordert nachehelichen Unterhalt - von peperoni - 02-06-2023, 13:37

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