02-06-2023, 14:30
(02-06-2023, 13:37)peperoni schrieb: Deshalb gehe ich davon aus, dass dies vor Gericht durchgeht, oder bist du/ihr anderer Meinung?
Ich gehe davon aus, dass das absolut unkalkulierbar ist. Welche genaue Betreuungssituation führt sie an? Was führt sie an, um deren Unveränderlichkeit zu konstatieren? Führt sie weitere Punkte an, etwa Besonderheiten der Kinder, Gründe für ihre persönliche Anwesenheit bei einem der Kinder? So kann man jetzt weiter endlos denken kreisen und vermuten. Was könnte sie wohl, was wäre wohl möglich, wie wäre wohl der Richter wenn das so wäre und wie wäre er wenn nicht?
Mach doch das Nächstliegende: Frage sie einfach nach einer Begründung.
Liebe Ex,
bitte begründe deine Forderung nach Ehegattenunterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat dem Grunde und der Höhe nach. Ehegattenunterhalt benötigt einen begründeten Unterhaltstatbestand, solange der nicht akzeptiert ist, wird nicht von einer Einigung ausgegangen.
Höflichst
Dein allerschärfster Peperoni