12-06-2023, 10:10
Direkte Einigungungen sind immer am besten.
Zu bedenken ist allerdings, dass freiwillige Zahlungen eine eigene Dynamik entwickeln können und für sich gesehen ein Argument sind, Unterhalt höher und länger zu beschliessen. Es heisst dann, dass der hohe Betrag zwar nicht begründet gewesen sei, aber unstrittig gewesen wäre und dass sie die Unterhaltsempfängerin darauf verlassen durfte, dass sie weiter unterstützt wird.
Man sollte deshalb bei Zahlungen nicht Unterhaltszahlungen eingehen (Ausnahme: Das hätte steuerlich genug Vorteile), sondern mehr etwas sachbezogenes, etwa einen Teil der Raten fürs Auto übernehmen. Ausserdem sollte man immer explizit ein maximales Enddatum nachweisbar aussprechen, "längstens bis...".
Denk dran: Du bist der, der freiwillig zahlt, also stellst du die Bedingungen.
Zu bedenken ist allerdings, dass freiwillige Zahlungen eine eigene Dynamik entwickeln können und für sich gesehen ein Argument sind, Unterhalt höher und länger zu beschliessen. Es heisst dann, dass der hohe Betrag zwar nicht begründet gewesen sei, aber unstrittig gewesen wäre und dass sie die Unterhaltsempfängerin darauf verlassen durfte, dass sie weiter unterstützt wird.
Man sollte deshalb bei Zahlungen nicht Unterhaltszahlungen eingehen (Ausnahme: Das hätte steuerlich genug Vorteile), sondern mehr etwas sachbezogenes, etwa einen Teil der Raten fürs Auto übernehmen. Ausserdem sollte man immer explizit ein maximales Enddatum nachweisbar aussprechen, "längstens bis...".
Denk dran: Du bist der, der freiwillig zahlt, also stellst du die Bedingungen.