20-06-2023, 14:28
Sooo ich habe eine erste Antwort erhalten:
Mein Mandant hat sich für ein duales Studium beworben und bereits mündliche Zusage für die Zeit ab 1.9.23 erhalten. Sobald dieser auch eine schriftliche Zusage erhält bzw. Einen Arbeitsvertrag unterschreibt, wird Sie dieser davon in Kenntnis setzen.
Hinsichtlich der Auskunft zu den Einkommensverhältnissen von Frau xxxxx hatte ich bereits mitgeteilt, dass diese nicht über ein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit verfügt. Sie erhält Krankengeld. Ein Nachweis darüber liegt Ihnen bereits vor.
Frau xxxxx erstellt keine Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Die Nachweise über ihre selbständige Tätigkeit liegen Ihnen ebenfalls vor.
Frau xxxxxx war ab 2020 nicht mehr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diesbezüg-ich überreiche ich Schreiben des Finanzamtes Celle vom 13.04.2021. Seitdem hat Frau xxxxx aufgrund Ihrer erneuten Eheschließung erstmalig wieder eine Steuererklärung für 2022 abge-geben. Der entsprechende Bescheid liegt noch nicht vor.
Sie kennen die Immobilie von Frau xxxxxx und haben dort selbst jahrelang gewohnt. Auch das Verkehrsgutachten aus März 2022 ist Ihnen bereits bekannt. Sie sind bereits in der Lage, den
Wohnwert zu ermitteln.
Hinsichtlich der Immobilienverbindlichkeiten bei der Schwäbisch Hall überreiche ich noch Kontoauszug für 2022.
Weitere Nachweise liegen mir noch nicht vor. Ich werde diese unaufgefordert nach Erhalt an
Sie übermitteln.
Sollte ich da bereits drauf antworten? Oder auf den nächsten Mist warten?
Zb. Das das Krankengeld nur einen Teil der Auskunft abdeckt?
Nachweise der Selbstständigkeit unzureichend/ unvollständig sind?
Zu der Immobilie und der Wohnwertberechnung? Ja ich hab das Gutachten auch, aber ist das mein Problem?
So wie die schreibt, wirkt es das die Anwältin eher die Mutter als den Mandanten vertritt…
Mein Mandant hat sich für ein duales Studium beworben und bereits mündliche Zusage für die Zeit ab 1.9.23 erhalten. Sobald dieser auch eine schriftliche Zusage erhält bzw. Einen Arbeitsvertrag unterschreibt, wird Sie dieser davon in Kenntnis setzen.
Hinsichtlich der Auskunft zu den Einkommensverhältnissen von Frau xxxxx hatte ich bereits mitgeteilt, dass diese nicht über ein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit verfügt. Sie erhält Krankengeld. Ein Nachweis darüber liegt Ihnen bereits vor.
Frau xxxxx erstellt keine Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Die Nachweise über ihre selbständige Tätigkeit liegen Ihnen ebenfalls vor.
Frau xxxxxx war ab 2020 nicht mehr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diesbezüg-ich überreiche ich Schreiben des Finanzamtes Celle vom 13.04.2021. Seitdem hat Frau xxxxx aufgrund Ihrer erneuten Eheschließung erstmalig wieder eine Steuererklärung für 2022 abge-geben. Der entsprechende Bescheid liegt noch nicht vor.
Sie kennen die Immobilie von Frau xxxxxx und haben dort selbst jahrelang gewohnt. Auch das Verkehrsgutachten aus März 2022 ist Ihnen bereits bekannt. Sie sind bereits in der Lage, den
Wohnwert zu ermitteln.
Hinsichtlich der Immobilienverbindlichkeiten bei der Schwäbisch Hall überreiche ich noch Kontoauszug für 2022.
Weitere Nachweise liegen mir noch nicht vor. Ich werde diese unaufgefordert nach Erhalt an
Sie übermitteln.
Sollte ich da bereits drauf antworten? Oder auf den nächsten Mist warten?
Zb. Das das Krankengeld nur einen Teil der Auskunft abdeckt?
Nachweise der Selbstständigkeit unzureichend/ unvollständig sind?
Zu der Immobilie und der Wohnwertberechnung? Ja ich hab das Gutachten auch, aber ist das mein Problem?
So wie die schreibt, wirkt es das die Anwältin eher die Mutter als den Mandanten vertritt…