16-08-2023, 13:35
Hi Ihr, ich habe nun das weitere Schreiben erhalten.
Sehr geehrter Herr xxx,
in oben bezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf mein Schreiben
vom 19.06.2023 und übermittle wie angekündigt die weiteren geforderten
Nachweise.
Mein Mandant gab einem Kind Schlagzeugunterricht und erhielt dafür
4o,oo € im Monat. Der Schwester des Schlagzeugschülers gab Frau xxx
für weitere 4o,oo € im Monat Gitarrenunterricht, wenn ihr dies möglich war.
Mein Mandant erhielt den Betrag von insgesamt 8o,oo€ für beide Kinder.
lch überreiche diesbezüglich Umsatzanzeige vom 23.o6.2023.
Mein Mandant hat auf diese Weise 4O,OO € ,,Taschengeld" von Frau xxx
erhalten. Es handelt sich um Unterhaltsleistungen von Frau xxx an lhren
gemeinsamen Sohn. Die 4o,oo€ für den Schlagzeugunterricht sind, wie ich
bereits in meinem Schreiben vom 25.05.2023 ausgeführt habe, unterhaltsrechtlich
nicht zu berücksichtigen, weil dieses aus einer überobligatorischen
Tätigkeit meines Mandanten neben der Schule herrührt.
lch überreiche weiter Saldoübersicht vom o2.o9.2022, aus welcher sich ein Guthaben von
243,72 € ergibt. Mein Mandant verfügt über kein relevantes Vermögen, welches zur Bedartsdecku
ng einzusetzen ist.
Zuletzt überreiche ich noch Umsatzübersicht von Frau xxx, aus welcher hervorgeht, dass
sie das private Darlehen mit monatlich zoo,oo € bedient.
Von September 2022 bis einschließlich August 2023 ist mittlerweile ein Unterhaltsrückstand
von insgesamt 4.424,oo€ aufgelaufen. Mein Mandant sieht der Überweisung dieses Unterhaltsrückstandes
nunmehr bis zum 31. August 2O23 entgegen.
Habt ihr nun eine Idee wie ich auf die letzten Schreiben reagieren könnte ? Es wurde ja nach wie vor nicht konkret und korrekt alles belegt, sollte ich quasi mein letztes Schreiben einfach wiederholen und ergänzen das mein Sohn seid ende 06.2023 sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet, daher darüber hinaus auch keine Bedürftigkeit zu erkennen ist ?
Das fehlt vom geforderten noch, fett habe ich geändert...
Weiterhin fehlen nachfolgende Auskünfte Ihres Mandanten, und zwar beleghaft :
- über den weiteren zukünftigen Schulischen/ Beruflichen Werdegang nunmehr nach dem dem 30.06.2023
- über Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit ( Von 10.2021 bis 09.2022 )
- über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen von 09.2019 – 09.2022
- über sämtliche Vermögensverhältnisse, Sparbücher, Kontoauszüge etc. zum Stichtag 31.12.2021, 31.09.2022 sowie 31.12.2022
Von der Mutter fehlen weiterhin folgende Auskünfte, und zwar beleghaft :
- über Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen von 09.2019 – 09.2022
- der Einkommenssteuerbescheid 2022
- über Einkünfte aus Lohnersatzleistungen ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- Zur ermittlung und Berechnung des Wohnvorteiles/ Wohnwertes, nötige Nachweise über die gesamte Wohnfläche ( z.B. das Gerichtliche Verkehrswert Gutachten aus 03.2022 )
- Nachweise von Zahlungen der behaupteten Schwäbisch Hall Immobilienverbindlichkeiten sowie deren Verwendungszweck für den Zeitraum 10.2021 bis 09.2022
- Nachweise über Auszahlung, Rückzahlungen sowie Kaufbelege über das behauptete Privatdarlehn bei Frau K.
Sehr geehrter Herr xxx,
in oben bezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf mein Schreiben
vom 19.06.2023 und übermittle wie angekündigt die weiteren geforderten
Nachweise.
Mein Mandant gab einem Kind Schlagzeugunterricht und erhielt dafür
4o,oo € im Monat. Der Schwester des Schlagzeugschülers gab Frau xxx
für weitere 4o,oo € im Monat Gitarrenunterricht, wenn ihr dies möglich war.
Mein Mandant erhielt den Betrag von insgesamt 8o,oo€ für beide Kinder.
lch überreiche diesbezüglich Umsatzanzeige vom 23.o6.2023.
Mein Mandant hat auf diese Weise 4O,OO € ,,Taschengeld" von Frau xxx
erhalten. Es handelt sich um Unterhaltsleistungen von Frau xxx an lhren
gemeinsamen Sohn. Die 4o,oo€ für den Schlagzeugunterricht sind, wie ich
bereits in meinem Schreiben vom 25.05.2023 ausgeführt habe, unterhaltsrechtlich
nicht zu berücksichtigen, weil dieses aus einer überobligatorischen
Tätigkeit meines Mandanten neben der Schule herrührt.
lch überreiche weiter Saldoübersicht vom o2.o9.2022, aus welcher sich ein Guthaben von
243,72 € ergibt. Mein Mandant verfügt über kein relevantes Vermögen, welches zur Bedartsdecku
ng einzusetzen ist.
Zuletzt überreiche ich noch Umsatzübersicht von Frau xxx, aus welcher hervorgeht, dass
sie das private Darlehen mit monatlich zoo,oo € bedient.
Von September 2022 bis einschließlich August 2023 ist mittlerweile ein Unterhaltsrückstand
von insgesamt 4.424,oo€ aufgelaufen. Mein Mandant sieht der Überweisung dieses Unterhaltsrückstandes
nunmehr bis zum 31. August 2O23 entgegen.
Habt ihr nun eine Idee wie ich auf die letzten Schreiben reagieren könnte ? Es wurde ja nach wie vor nicht konkret und korrekt alles belegt, sollte ich quasi mein letztes Schreiben einfach wiederholen und ergänzen das mein Sohn seid ende 06.2023 sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet, daher darüber hinaus auch keine Bedürftigkeit zu erkennen ist ?
Das fehlt vom geforderten noch, fett habe ich geändert...
Weiterhin fehlen nachfolgende Auskünfte Ihres Mandanten, und zwar beleghaft :
- über den weiteren zukünftigen Schulischen/ Beruflichen Werdegang nunmehr nach dem dem 30.06.2023
- über Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit ( Von 10.2021 bis 09.2022 )
- über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen von 09.2019 – 09.2022
- über sämtliche Vermögensverhältnisse, Sparbücher, Kontoauszüge etc. zum Stichtag 31.12.2021, 31.09.2022 sowie 31.12.2022
Von der Mutter fehlen weiterhin folgende Auskünfte, und zwar beleghaft :
- über Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen von 09.2019 – 09.2022
- der Einkommenssteuerbescheid 2022
- über Einkünfte aus Lohnersatzleistungen ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- Zur ermittlung und Berechnung des Wohnvorteiles/ Wohnwertes, nötige Nachweise über die gesamte Wohnfläche ( z.B. das Gerichtliche Verkehrswert Gutachten aus 03.2022 )
- Nachweise von Zahlungen der behaupteten Schwäbisch Hall Immobilienverbindlichkeiten sowie deren Verwendungszweck für den Zeitraum 10.2021 bis 09.2022
- Nachweise über Auszahlung, Rückzahlungen sowie Kaufbelege über das behauptete Privatdarlehn bei Frau K.