16-08-2023, 17:33
Dann ist die ganze Rechnerei doch völlig Überflüssig.
Selbstbehalt gegenüber volljährigen nichtprivilegierten Kindern: 1650 EUR.
Dein Einkommen: 2482,42. Minus Unterhalt an die vorrangigen Unterhaltsberechtigten in Höhe von 926 EUR verbleiben dir also 1556,42 EUR. Damit liegst du UNTER dem Selbstbehalt.
Es bleibt strittig: Der Unterhalt bis 31.7.23. Auch da wirst du nicht über den Mindestunterhalt kommen, egal wie gerechnet wird. Ich würde einfach mal eine 50:50 Quotelung annehmen und für die Rückstände ab 18. Geburtstag bis Schulende 50% des Mindesunterhalt-Zahlbetrages (also ohne Kindergeld) überweisen. Damit dürfte sich eine Klage gegen dich kaum mehr lohnen. Ab 1.8.23 zahlst du gar nichts mehr. Siehe oben, Selbstbehalt unterschritten.
Selbstbehalt gegenüber volljährigen nichtprivilegierten Kindern: 1650 EUR.
Dein Einkommen: 2482,42. Minus Unterhalt an die vorrangigen Unterhaltsberechtigten in Höhe von 926 EUR verbleiben dir also 1556,42 EUR. Damit liegst du UNTER dem Selbstbehalt.
Es bleibt strittig: Der Unterhalt bis 31.7.23. Auch da wirst du nicht über den Mindestunterhalt kommen, egal wie gerechnet wird. Ich würde einfach mal eine 50:50 Quotelung annehmen und für die Rückstände ab 18. Geburtstag bis Schulende 50% des Mindesunterhalt-Zahlbetrages (also ohne Kindergeld) überweisen. Damit dürfte sich eine Klage gegen dich kaum mehr lohnen. Ab 1.8.23 zahlst du gar nichts mehr. Siehe oben, Selbstbehalt unterschritten.