21-08-2024, 22:44
Mieteinnahmen sind natürlich Einkommen und werden bei Kindesunterhalt immer; bei Ehegattenunterhalt je nach Lage und Zeitpunkt berücksichtigt. Ein Verkauf würde dir Geld bringen, dessen Erträge ebenso Einkommen sind. 3,75 % Zinsen auf ein Tagesgeldkonto, das wäre z.B. ein Ertrag.