22-08-2024, 12:44
Danke @Nappo.
>Während die Ehe noch besteht, darfst Du das Haus nicht verkaufen. Auch dann nicht, wenn Du Alleineigentümer bist. Ansonsten gilt das, was p oben schrieb.
>Nach der Ehe darfst Du mit dem Haus machen was du willst.
Falls das Haus nach dem Zugewinnausgleich bei mir bleibt. Heißt es dafür bei 50/50 Teilung soll ich 50% des Hauses an Ex-Frau kompensieren?
>bei Ehegattenunterhalt je nach Lage und Zeitpunkt berücksichtigt.
@p__ Was meinst Du damit?
>Während die Ehe noch besteht, darfst Du das Haus nicht verkaufen. Auch dann nicht, wenn Du Alleineigentümer bist. Ansonsten gilt das, was p oben schrieb.
>Nach der Ehe darfst Du mit dem Haus machen was du willst.
Falls das Haus nach dem Zugewinnausgleich bei mir bleibt. Heißt es dafür bei 50/50 Teilung soll ich 50% des Hauses an Ex-Frau kompensieren?
>bei Ehegattenunterhalt je nach Lage und Zeitpunkt berücksichtigt.
@p__ Was meinst Du damit?