26-09-2024, 00:09
(22-08-2024, 13:18)Austriake schrieb: Wenn du das Haus für 10.000 € gekauft und während der Ehe von deinem Einkommen vollständig abbezahlt hast, dann beträgt der Zugewinn 100.000 € und davon bekommt deine Frau bei der Scheidung die Hälfte.
Du kannst aber, bevor die Trennung aktenkundig wird, schnell ein weiteres Haus für 200.000 € kaufen und dein schon bezahltes Haus als Sicherheit übereignen. Dann gibt es einen negativen Zugewinn, nämlich 100.000 € Schulden, und davon hat (theoretisch) deine Frau bei der Scheidung die Hälfte der Schulden zu tragen.
Hm... Als Beispiel: Ich habe das Haus während der Ehe für 300.000€ gekauft und abbezahlst. Jetzt ist der Wert des Hauses - 800.000€. Der Zugewinn beträgt - 800.000 / 2 = 400.000€. Ich schule mein Ex - 400.000€ Korrekt?
>Du kannst aber, bevor die Trennung aktenkundig wird, schnell ein weiteres Haus für 200.000 € kaufen und dein schon bezahltes Haus als Sicherheit übereignen. Dann gibt es einen negativen Zugewinn, nämlich 100.000 € Schulden, und davon hat (theoretisch) deine Frau bei der Scheidung die Hälfte der Schulden zu tragen.
In diesem Beispiel nehme ich 200.000€ Kredit. Wem gehören die Schulden und ein neues Haus?
Da https://www.smart-rechner.de/ehegattenun...echner.php lese ich
"Schulden, die noch aus der Ehezeit stammen und die im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner gemacht wurden sind für die Unterhaltszahlung anrechenbar. Gleiches gilt für Schulden, die bereits aus der Zeit vor der Ehe stammen."
Also, da vermute ich wird es bei der Unterhaltszahlungen nicht anerkannt. Gab es praktische Beispiele? Hat jemand implementiert?