26-09-2024, 11:55
@_2hell Danke!
Das Haus ist vom mir 100% abbezahlt. Deswegen die Frage:
Hm... Als Beispiel: Ich habe das Haus während der Ehe für 300.000€ gekauft und abbezahlst. Jetzt ist der Wert des Hauses - 800.000€. Der Zugewinn beträgt - 800.000 / 2 = 400.000€. Ich schulde meine Ex - 400.000€ Korrekt?
>wenn Du in dem Haus weiter wohnst, und Unterhalt zahlen musst, wird Dir der Wohnvorteil angerechnet
Ich würde versuchen es mit der Scheidungsfolgevereinbarung umgehen.
>Wirtschaftlich das Beste währe, einer von Euch ist Mieter und der andere Vermieter um es steuerlich zu nutzen. die andere Seite kompensiert man dann mit einem angepassten Rückkaufswert/Vorkaufsrecht/Avalgebühr oder was auch immer.
Ich bin Alleineigentümer im Grundbuch. Kann mein Ex. Frau mein Haus an mich vermieten?
> Oder halt verkaufen, auszahlen und dann neu investieren und steuerlich alles mitnehmen und zusehen, dass man ein geringes Einkommen hat...
Das Haus verkaufen, Erlös mit der Ex teilen ... ggf. als Abfindung für kein Nachehelicher-Unterhalt betrachten und in Scheidungsfolgevereinbarung manifestieren?
Das Haus ist vom mir 100% abbezahlt. Deswegen die Frage:
Hm... Als Beispiel: Ich habe das Haus während der Ehe für 300.000€ gekauft und abbezahlst. Jetzt ist der Wert des Hauses - 800.000€. Der Zugewinn beträgt - 800.000 / 2 = 400.000€. Ich schulde meine Ex - 400.000€ Korrekt?
>wenn Du in dem Haus weiter wohnst, und Unterhalt zahlen musst, wird Dir der Wohnvorteil angerechnet
Ich würde versuchen es mit der Scheidungsfolgevereinbarung umgehen.
>Wirtschaftlich das Beste währe, einer von Euch ist Mieter und der andere Vermieter um es steuerlich zu nutzen. die andere Seite kompensiert man dann mit einem angepassten Rückkaufswert/Vorkaufsrecht/Avalgebühr oder was auch immer.
Ich bin Alleineigentümer im Grundbuch. Kann mein Ex. Frau mein Haus an mich vermieten?
> Oder halt verkaufen, auszahlen und dann neu investieren und steuerlich alles mitnehmen und zusehen, dass man ein geringes Einkommen hat...
Das Haus verkaufen, Erlös mit der Ex teilen ... ggf. als Abfindung für kein Nachehelicher-Unterhalt betrachten und in Scheidungsfolgevereinbarung manifestieren?