27-09-2024, 16:49
(27-09-2024, 16:40)Austriake schrieb: Ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht ja erst mit der Scheidung - da ist noch eine Weile hin.
Leider nicht, der Stichtag kann verlegt werden. Das wurde wegen genau solcher Fälle eingeführt und das ist auch hier das Risiko. Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.