28-09-2024, 18:35
mit der "richtigen" Struktur fällt keine Grunderwerbssteuer an ;-)
Wichtig wäre noch zu prüfen, ob Steuern bzgl. eines privaten Veräußerungsgeschäfts anfallen könnten.
wie man das richtig gestaltet, weiss jeder guter Steuerberater.
Wichtig wäre noch zu prüfen, ob Steuern bzgl. eines privaten Veräußerungsgeschäfts anfallen könnten.
wie man das richtig gestaltet, weiss jeder guter Steuerberater.
(27-09-2024, 12:22)_2hell schrieb: Ja, coole Idee. Oder verkaufe es an Deine Eltern, und die vererben es Dir zurück. Wenn Du es an Deinen Bruder oder auch an einen Fremden (UG, Genossenschaft, GmbH, GBR) verkaufst, kannst Du Dir ja über ein Vorkaufsrecht/Vorkaufspflicht den günstigen Preis sichern...es fallen halt 2x Grunderwerbssteuer an, wenn Du keine Klimmzüge machst...
Wichtig zu wissen: wenn Du nicht an Deine (noch)Frau verkaufst, fällt Grunderwerbssteuer an. Und: nur der Vermieter kann die Abschreibung nutzen, in der Regel 2% des Gebäudewerts, mit Restwertgutachten, Denkmalschutz usw... geht auch mehr.
Also:
- nur der Vermieter kann die Kosten (Zinsen+Abschreibung) zur Erziehlung von Mieteinkünften steuerlich nutzen.
- bei der Einkommensart Miete, dürfen Verluste mit selbstständiger und unselbstständiger Arbeit "verrechnet" werden, es ist akzeptiert, dass die Immobilie steuerlich ein Verlustgeschäft ist (Stichwort Gewinnerzielungsabsicht)
- nur Eltern dürfen große Beträge steuerfrei an die Kinder vererben oder schenken
Müsste man sich im Detail ansehen, wie Du Kapitalkosten (Zinsen) irgendwo generiert werden, und die Abschreibung auf den hoffentlich höheren / aktuellen Kaufpreis steuerlich genutzt wird.
Meine EX hat auf diesem Weg 300K aus dem Fenster geschissen, nur damit ich und die Kinder nicht davon profitieren.
Wenn Deine EX ein Interesse daran hat, in dem Haus wohnen zu bleiben. Dann nutz das. Mach einen langfristigen Pachtvertrag mit ortüblicher Pacht/Miete. Als Mieterin wird sie sowieso herumzicken. Dann verkaufst Du die Immobilie mit Mieterin an eine GmbH/UG die Du oder Deine Eltern oder ein Geschäftspartner gründen, an der Du Teilhaber bist oder es werden kannst (Erbe/Schenkung/Vorkaufsrecht), falls Dir an der Immobilie etwas liegt.
Du kannst auch vorher verkaufen, wie oben gesagt. Ich würde mir auf eigene Kosten, ohne Ihr Wissen, selbst ein Gutachten machen lassen, dann ziehst Du 10-15% ab und verkaufst es in eine Struktur, die Deine ist. Die 10-15% deshalb, damit, wenn es vor Gericht geht, es nicht gekippt wird.
Der steuerliche Vorteil, durch den höhreren Kaufpreis wiegen langfristig durch die erhöhte Abschreibung den Nachteil auf, zumindest, wenn Du nur einmal verkaufst...Du kannst natürlich auch 2x verkaufen (einmal um die Abfindung an Deine (noch)Frau gering zu halten und ein zweites Mal, um die Abschreibung zu heben). Wenn Deine EX Dir nur Schaden will, wird sie sowie so alles blockieren, sie wird nicht mieten, und wenn Du drin wohnst, wird es losgehen mit Wohnvorteil..., wenn Du dann verkaufst, wird sie versuchen aus dem Veräußerungserlös Profit zu schlagen...
nur meine Gedanken...