29-09-2024, 10:39
Es gibt § 1375 im BGB. Oder man sucht im Internet mal nach dem Stichwort "Illoyale Vermögensminderung".
Man wird IMMER im Nachhinein feststellen können, wieviel die Immobilie wert gewesen ist. Das geht super einfach mit entsprechenden Gutachten. Verkaufst die Immobilie zu schleuderpreisen kommt der oben genannte Paragraph zum Zug. Beispiel: Haus ist 800k Wert, du verkaufst für 600k. Dann bekommt die Ex trotzdem die Hälfte von 800k, nähmlich 400k und du behällst nur die 200k.
Man wird IMMER im Nachhinein feststellen können, wieviel die Immobilie wert gewesen ist. Das geht super einfach mit entsprechenden Gutachten. Verkaufst die Immobilie zu schleuderpreisen kommt der oben genannte Paragraph zum Zug. Beispiel: Haus ist 800k Wert, du verkaufst für 600k. Dann bekommt die Ex trotzdem die Hälfte von 800k, nähmlich 400k und du behällst nur die 200k.