13-01-2025, 22:41
Hallo zusammen,
ich bin Vater eines dreijährigen Kindes. Seit das Kind auf der Welt ist, dreht Mutti komplett am Rad.
Wir haben bisher zwei Familiengerichtsverfahren gehabt in denen die Mutter meinen Umgang mit dem verbieten/einschränken wollte. In beiden Fällen hat das Familiengericht den Umgang mit dem Kind gewährt bzw stufenweise ausgeweitet.
Letztes Jahr gab es die obligatorische Anzeige wegen Misshandlung des Kindes durch den Vater. Wurde ergebnislos eingestellt. Ich habe mit dem Kind ein super Verhältnis und behandle es sehr gut.
Jetzt ist rechtlich alles klar. Aber das Jugendamt legt mit seinen Ermittlungen los. Am Donnerstag wollen sie das Kind im Kindergarten begutachten.
Meine Frage: dürfen die das einfach so? Oder muss ich als Vater nach deutschem Recht dem zustimmen? Wir haben geteiltes Sorgerecht.Ich würde das gerne verhindern. Das Kind hatte schon genug Stress.
P.S. Wir wohnen in Dänemark. Mich würde trotzdem interessieren wie so ein Fall in Deutschland behandelt würde.
ich bin Vater eines dreijährigen Kindes. Seit das Kind auf der Welt ist, dreht Mutti komplett am Rad.
Wir haben bisher zwei Familiengerichtsverfahren gehabt in denen die Mutter meinen Umgang mit dem verbieten/einschränken wollte. In beiden Fällen hat das Familiengericht den Umgang mit dem Kind gewährt bzw stufenweise ausgeweitet.
Letztes Jahr gab es die obligatorische Anzeige wegen Misshandlung des Kindes durch den Vater. Wurde ergebnislos eingestellt. Ich habe mit dem Kind ein super Verhältnis und behandle es sehr gut.
Jetzt ist rechtlich alles klar. Aber das Jugendamt legt mit seinen Ermittlungen los. Am Donnerstag wollen sie das Kind im Kindergarten begutachten.
Meine Frage: dürfen die das einfach so? Oder muss ich als Vater nach deutschem Recht dem zustimmen? Wir haben geteiltes Sorgerecht.Ich würde das gerne verhindern. Das Kind hatte schon genug Stress.
P.S. Wir wohnen in Dänemark. Mich würde trotzdem interessieren wie so ein Fall in Deutschland behandelt würde.