13-01-2025, 23:31
Das Jugendamt MUSS nach einer Gefahrenmeldung der Meldung nachgehen. Auch ohne Anzeige. Umgekehrt muss das Jugendamt niemand anzeigen. Bereits beim Gummiwort "Kindeswohlgefährdung" kann das Jugendamt praktisch alles machen, bis hin zur sofortigen Herausnahme des Kindes aus einer Familie gem. § 42 SGB VIII, einen Richtervorbehalt gibt es dafür nicht. Das kommt erst später.
Ich würde mich ruhig und zurückhaltend benehmen. Falls jemand mit dir spricht, dann äussere kein Wort zu viel. Das Jugendamt ist nicht dein Freund, aber giftig und machtvoll. Wenn die in die Nähe der Kinder wollen, können sie das und werden die das. Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun, das ist das Recht dich mit der Mutter zu einigen bei grundsätzlichen und schwer änderbaren Angelegenheiten.
In Dänemark dürften keine grundlegenden Unterschiede existieren. Auch dort sind sie im Jugendamt schwer allergisch auf Schlagzeilen wie "geschädigte Kinder wegen nachlässigem Jugendamt, das wegsieht".
Ich würde mich ruhig und zurückhaltend benehmen. Falls jemand mit dir spricht, dann äussere kein Wort zu viel. Das Jugendamt ist nicht dein Freund, aber giftig und machtvoll. Wenn die in die Nähe der Kinder wollen, können sie das und werden die das. Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun, das ist das Recht dich mit der Mutter zu einigen bei grundsätzlichen und schwer änderbaren Angelegenheiten.
In Dänemark dürften keine grundlegenden Unterschiede existieren. Auch dort sind sie im Jugendamt schwer allergisch auf Schlagzeilen wie "geschädigte Kinder wegen nachlässigem Jugendamt, das wegsieht".