20-01-2025, 19:28
Hallo Männers, da es hier um Häuser geht habe ich da mal so eine Frage zum Wohnvorteil: Wenn einer Erbengemeinschaft eine Immobilie gehört, ist man laut Grundbuch kein (Mit)Eigentümer, sondern eben diese Gemeinschaft. Wie verhält es sich da mit dem Wohnvorteil? Ist ein schönes, aber doch ag renovierungsbedürftiges Häusle. Insbesondere muss da wohl bald mal eine neue Heizung rein, da älter als 30 Jahre. Und nach herrschender Gesetzeslage muss es jawohl eine Wärmepumpe sein. Wie berechnet man da die Instandhaltungsrücklage? Kredit ist nicht, da die Gemeinschaft das Haus nicht per Hypothek belasten will.