01-07-2025, 19:47
Zuerst vielen Dank für deine Antwort.
Es geht nicht darum daß ich Elternunterhalt zahlen müsste, sondern um mich selbst. Hier bei geht's auch nicht um Zahlungen des Kindes an mich, sondern nur um die Rangfolge der Grundrechte.
Beispiel freie Religionsausübung bei einem Kind mit akutem Blinddarm der durchzubrechen droht und die Religion verbietet jegliche Operation.
Hier geht das Grundrecht Leben, vor dem Grundrecht freie Religionsausübung.
Geht also mein eigenes Grundrecht auf selbstbestimmte Pflege (ich habe ohnehin die günstigste gewählt) und die dadurch entstehenden Kosten fur meine eigene Pflege= menschenwürdiges Leben, vor dem Grundrecht auf Unterhalt?
Man könnte auch sagen gehen meine Pflegekosten und das dadurch einhergehende Recht auf menschenwürdiges Leben, vor der Pflicht des Staates Sozialhilfe für mein Kind zu zahlen?
Es geht nicht darum daß ich Elternunterhalt zahlen müsste, sondern um mich selbst. Hier bei geht's auch nicht um Zahlungen des Kindes an mich, sondern nur um die Rangfolge der Grundrechte.
Beispiel freie Religionsausübung bei einem Kind mit akutem Blinddarm der durchzubrechen droht und die Religion verbietet jegliche Operation.
Hier geht das Grundrecht Leben, vor dem Grundrecht freie Religionsausübung.
Geht also mein eigenes Grundrecht auf selbstbestimmte Pflege (ich habe ohnehin die günstigste gewählt) und die dadurch entstehenden Kosten fur meine eigene Pflege= menschenwürdiges Leben, vor dem Grundrecht auf Unterhalt?
Man könnte auch sagen gehen meine Pflegekosten und das dadurch einhergehende Recht auf menschenwürdiges Leben, vor der Pflicht des Staates Sozialhilfe für mein Kind zu zahlen?