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Grundrechte Vorrang
#4
Also nicht deine Eltern, sondern du selbst, es geht dir um den Selbstbehalt, weil du Unterhalt an das Kind zahlen sollst. Zum Selbstbehalt gibts eine Million Beschlüsse. Grundsätzlich ist der zu erhöhen, wenn du unvermeidbare höhere Kosten für deinen eigenen Lebensunterhalt hast. Da regiert der Einzelfall, was angemessen ist, was der andere Elterteil kann und zahlt. Kurz und hart gesagt: Voraussagen darüber sind auf Basis der gegebenen Informationen völlig unmöglich, wer anderes behauptet ist sehr unseriös. Du musst es auf einen eigenen Rechtsstreit ankommen lassen. Anwaltspflicht.
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Grundrechte Vorrang - von sponti68 - 01-07-2025, 12:34
RE: Grundrechte Vorrang - von p__ - 01-07-2025, 13:50
RE: Grundrechte Vorrang - von sponti68 - 01-07-2025, 19:47
RE: Grundrechte Vorrang - von p__ - 01-07-2025, 20:24

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