07-11-2009, 22:03
Gelernte Gymnasiallehrerin (jetzt privat) stellte eine Karriere als Cheftexterin in der Werbebranche für Papis Karriere am EU-Beamtenstadl zurück; fortwährender ehebedingter Nachteil erkannt, Befristung nach BGB §1578b ausgeschlossen, nach nur 13 Ehejahren und 11 Jahren des ehelichen Zusammenlebens.
XII ZR 146/08
XII ZR 146/08