20-08-2008, 10:29
Das Urteil ist aber wegweisend, die Konstellation der gut verdienenden Unternehmerin und dem wenig verdienenden Vater ist sehr selten, meistens ist es umgekehrt.
Sollte es dann aber tatsächlich soweit kommen, dass der unternehmerisch tätige, oder gut verdienende Vater auch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bekommt kann man dann fast ausschliessen, dass die Mutter dafür Unterhalt bezahlen muss.
Man darf solche Urteile nicht immer auf den einzelnen Fall beziehen, sondern muss beachten, welche Folgen es für "normale Verhältnisse" hat, und da sieht es nunmal so aus, dass die Statistik einige Unterhaltsverweigerinnen verlieren wird, weil sie einfach keinen mehr bezahlen müssen.
Sollte es dann aber tatsächlich soweit kommen, dass der unternehmerisch tätige, oder gut verdienende Vater auch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bekommt kann man dann fast ausschliessen, dass die Mutter dafür Unterhalt bezahlen muss.
Man darf solche Urteile nicht immer auf den einzelnen Fall beziehen, sondern muss beachten, welche Folgen es für "normale Verhältnisse" hat, und da sieht es nunmal so aus, dass die Statistik einige Unterhaltsverweigerinnen verlieren wird, weil sie einfach keinen mehr bezahlen müssen.