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VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug
#4
Gesetzeswidrig sind im Übrigen die Gebühren für den Personalausweis. Sind zwar nur rund 10-30 Euro, dennoch ist es andererseits eine Bürgerpflicht sich "ausweisen" zu können. Der Perso ist eine behördliche Dienstleistung wie die Steuererklärung -eine Bürgerpflicht - und muss demnach kostenfrei sein. Bei Reisepässen liegt keine Gesetzeswidrigkeit vor, deswegen haben sie hier gebührentechnisch mit rund 100 Euro so hoch aufgeschlagen. Reisepässe sind nämlich keine Pflicht. Außerdem werden die Bürger abgezockt, weil sie Glauben, rechtmäßiger "Besitzer" eines Dokumentes, nämlich des Reisepasses oder der Perso zu sein. Sind sie aber nicht, der Besitzer bleibt der Staat. Denn er hat ja auch das Interesse daran, daß jeder Bürger mit seinen persönlichen Daten rumläuft.


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RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - von Vater - 24-03-2010, 22:05

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