21-08-2010, 21:49
mit Unterhaltszahlungen - und sind sie auch pünktlich und aufgerundet - wird Mann keine Dankbarkeit ernten. Nur Neid und Gier schüren ...
Art. 6 (2) GG: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
- von Unterhalt steht da nichts!
Art. 6 (2) GG: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
- von Unterhalt steht da nichts!