26-03-2011, 22:15
(26-03-2011, 21:34)heiter_bis_wolkig schrieb: Aber ich hatte gedacht, dass es eben oft an der Vollstreckung (sprich Pfändung) scheitert, wenn die Behörden vor Ort nicht sonderlich an Deutschen Titeln interessiert sind und deshalb auch nicht tätig werden.Ich denke, @gleichgesinnter wird dazu noch etwas schreiben.
Ich persönlich sehe da eher das Problem mit dem Umgang und die Gefahr mit 170 StGB in Konflikt zu geraten. Wenn das StGB mit ins Spiel kommt, ist auch schnell ein (internationaler) Haftbefehl ausgestellt.
Ein guter Freund von mir kann ein Lied davon singen.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3992
Wobei es bei ihm "nur" um Beleidigung von sesselpuupsenden Roben ging! Und deswegen hat er schon drei mal eingesessen!