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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#8
Servus,

durch unseren Karneval war ich leider etwas verhindert. Ich werde mir die Fragen aber nochmal genau anschauen und dann meine Meinung abgeben, aber ich kann, jetzt schon sagen, deine Chancen stehen nicht schlecht, aber du musst dir überlegen, was du willst.
1. Den Unterhalt nicht bezahlen und damit die Gefahr laufen, das du das Kind nicht mehr siehst oder eben andersherum.

2. Du musst dir klar werden, das wenn du bezahlst, hier in Spanien das seltene Glück hast, falls die KM den Umgang verweigert, du die Zahlungen einfach einstellen kannst und hier sogar Recht bekommst, das der in Deutschland geforderte Unterhalt als "nicht vollstreckbar" erklärt werden kann (juristisch).

Alles andere wenn ich wieder nüchtern bin. :-D


Und bitte"blue": Es gibt keinen internationalen Haftbefehl wegen dem 170er. das ist doch nun allseits bekannt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland - von gleichgesinnter - 27-03-2011, 07:52

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