06-05-2011, 19:58
Begründung erfolgt immer nur, man habe "Erkenntnisse", dass ich nicht vollumfänglich Auskunft erteilen würde. Dies konnte jedes Mal wiederlegt werden.
Interessant fand ich auch, dass nach dem Letzten Male ich dann dem Gericht mitteilte, es seien alle Auskünfte erteilt worden. Daraufhin schrieb der Anwalt, Er müsse mein Schreiben nicht kommentieren, da Anwaltszang herrsche.
Interessant fand ich auch, dass nach dem Letzten Male ich dann dem Gericht mitteilte, es seien alle Auskünfte erteilt worden. Daraufhin schrieb der Anwalt, Er müsse mein Schreiben nicht kommentieren, da Anwaltszang herrsche.