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Versch. Formen der Klage (Auskunft / Abänderungskl. / und § 170)
#6
(06-05-2011, 19:58)Pudel schrieb: Begründung erfolgt immer nur, man habe "Erkenntnisse", dass ich nicht vollumfänglich Auskunft erteilen würde. Dies konnte jedes Mal wiederlegt werden.

Der schreibt, er habe "Erkenntnisse" du hüpfst jedesmal über dieses Stöckchen, widerlegst mühevoll? Das war falsch. Er hat seine "Erkenntnisse" zu belegen. So etwas sind Versuche, dich dazu zu verleiten, immer mehr Informationen zu liefern. Er hofft, dass sich irgendwas darunter findet, aus dem er dir einen Strick drehen kann.

Anwaltszwang herrscht im Verfahren, aber nicht wenn ein Mietmaul dumme Briefe schreibt.
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RE: Versch. Formen der Klage (Auskunft / Abänderungskl. / und § 170) - von p__ - 07-05-2011, 07:35

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