10-05-2011, 15:26
(10-05-2011, 08:52)Pudel schrieb: Ich würde ihr (der Anwältin) aber gerne folgendes mitteilen :...Laß es. Ist doch eh nur rumgeeiere und bringt nix. Entweder Du erwirkst einen gerichtlichen Umgangsbeschluss wo die Zeiten genau aufgedröselt sind, oder Du vergisst jegliche weichgewaschenen Regelungen mit diesen Vergleichen.
In diesem speziellen Fall mit den Sommerferien würde ich jedoch drauf eingehen. Beruflich kannst Du das ja auch anscheinend einrichten.
Siehe es eher positiv, so ähnlich wie bei kleinen Kindern! Eher öfter nicht so lange, als einmal etwas länger. Ich selbst fänd´s gar nicht schlecht. Erste Woche bei Dir, und dann kann sich das Kind in den drei folgenden Wochen auf Dich und diese zwei kommenden Wochen freuen.
Hinzu kommt, dass das Kind dann seine Erinnerungen noch ganz frisch im Gedächtnis hat, wenn es in der Schule über die Ferienerlebnisse berichtet.