09-07-2011, 09:08
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Siehe eingestelltes Urteil.
Wenn Du diese Kosten zusätzlich übernimmst und den titulierten (?) Unterhalt weiterzahlst, bsit Du dann unterhalb des Selbstbehaltes? Dann würde ich es versuchen. Ansonsten eher nicht...
Den 170er brauchst Du nicht zu fürchten, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird und in angemessenem Verhältnis zu Deinem Einkommen steht.
Wenn Du diese Kosten zusätzlich übernimmst und den titulierten (?) Unterhalt weiterzahlst, bsit Du dann unterhalb des Selbstbehaltes? Dann würde ich es versuchen. Ansonsten eher nicht...
Den 170er brauchst Du nicht zu fürchten, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird und in angemessenem Verhältnis zu Deinem Einkommen steht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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