09-07-2011, 11:18
(09-07-2011, 10:50)blue schrieb:(09-07-2011, 10:32)FreiHerr schrieb: Bei der anwartschaft kannst Du natürlich keine Leistungen Deiner PKV in Anspruch nehmen.Bin ich blond, oder hat sich das Thema dadurch nicht längst erledigt?
ich habe meine vertragsabschnitte auf Anwartschaft gesetzt. die von meinem Kind sind noch aktiv.