21-08-2011, 21:55
(21-08-2011, 20:51)Zechpreller schrieb: Von was für einem Gericht sollen wir sprechen p? Zur Nachnamensänderung wird ein Gericht nicht mal benötigt.
Einer Namensänderung kann der Vater widersprechen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Da Susanne verheiratet war, gehe ich davon aus dass das der Fall ist.
Bis dahin braucht man noch kein Gericht. Wird man sich aber nicht einig, kann ein Gericht angerufen werden. So wie hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=988 - die Begründung ist exemplarisch für mehrere andere Urteile.
Sie ist bereits wieder weg. Man kann es ihr nicht verdenken, wenn sie so angegangen wird. Damit endet auch jede Einflussmöglichkeit, den Fall positiver zu gestalten. Toll hinbekommen...