23-08-2011, 21:18
Die sachliche und mit einem Gerichtsurteil wohlbegründete Antwort hätte gereicht. Damit hätte man auf höfliche Weise gezeigt, dass eine Umbenennung gegen den Willen des Vaters gewaltig schiefgehen kann und man hätte sich von dem Geruch ferngehalten, eine Väter-einseitige Antwort gegeben zu haben. Ist die Sachebene hergestellt, kann man zu den weiteren Problemen Fragen stellen.
It's so simple...
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