28-08-2011, 00:36
(27-08-2011, 14:51)Nappo schrieb: @teletabi : Und wenn dem anderen Elternteil die Sorge nicht zusteht....? Na prima!
Guter Einwand finde ich, schließlich ist die Verknüpfung der Namensgebung doch ein klares Indiz dafür, daß der Gesetzgeber grundsätzlich beiden Elternteilen das Sorgerecht zugesteht (Es sei denn der eine ist der Gutsbesitzer und das Kind sein Bastard gezeugt mit der Kammerzofe, den er eigentlich ersäufen wollte, allerdings um seine Reputation als Ehrenmann bangt und deswegen beiden einen Almosen zukommen läßt).
Ich glaube ich spreche jedem Elternteil aus der Seele, wenn ich behaupte, daß es eine Zumutung ist Unterhalt für ein Kind zu bezahlen, welches den Namen einer absolut blutsfremden Familie trägt. Also: Wer sich um seine Kinder kümmert finanziell oder persönlich oder gar beides (je nachdem wieviel die Ölplattformen in Oberfranken gerade bezahlen), sollte auch ein Recht darauf haben zumindest einen Teil der Sorge für sein Kind mitzutragen und da ist das Namensrecht also wirklich der absolut kleinste Nenner, hörnsemal!
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...