(09-11-2011, 12:41)iglu schrieb: Ich würde aber damit rechnen, dass sich das Amt erstmall dumm stellt. So heute bei mir geschehen.Da hilft nur Hartnäckigkeit.
Die Ämter lehnen offenbar zunächst grundsätzlich solche Ansprüche ab.
Ich habe 3 Jahre inkl. Klage beim Sozialgericht gebraucht, selbst mit positivem Urteil wurde noch 1 Jahr verweigert ... nun (nach erneuter Klageandrohung) kam endlich eine Nachzahlung für die Umgangskosten ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel