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Beide Kinder sind an 2 Tagen pro Woche bei mir; die von der Mutter unterschriebene Bestätigung liegt meinem Antrag bei.
Ich bitte um Anerkennung der Kosten für die Aufenthaltsdauer der Kinder in Höhe von € 68,- und € 58,- für das ältere und für das jüngere Kind,
ausgehend von der Höhe des monatlichen Regelsatzes für Kinder von 251,- bzw. 215,- .
sehen sie hierzu auch:
BVerfG, 09.2.2010 -1 BvL 1,3,4/09
BSG, 02.7.2009-B14 AS75/08 R
SG Leipzig S 21SO 37/07 ER
Geschäftsanweisung 17.2.2010
Geschäftszeichen SPII–II-1303/7000/5215
hat bei mir so keine 2 Wo gedauert...
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob die anteilige Beteiligung an den Wohnkosten auch so glatt laufen würde; immerhin sind es 3Zi/68qm...
gibts da irgendwelche Erfahrungswerte ?