(09-11-2011, 15:32)pudding schrieb:Eigentlich spricht nichts dagegen: 3 Personen im Haushalt = 3 Zimmer. Aber die beiden Eckwerte der "angemessenen Wohnung" sind a) Größe und b) Bruttowarmiete. Diese Eckwerte kann jede Kommune/Landkreis eigenständig festlegen. Da mußt du dich einfach bei dir erkundigen. In Berlin ist derzeit nur die Miete relevant (und wird wohl absehbar erhöht werden müssen):Code:Beide Kinder sind an 2 Tagen pro Woche bei mir; die von der Mutter unterschriebene Bestätigung liegt meinem Antrag bei.
Ich bitte um Anerkennung der Kosten für die Aufenthaltsdauer der Kinder in Höhe von € 68,- und € 58,- für das ältere und für das jüngere Kind,
ausgehend von der Höhe des monatlichen Regelsatzes für Kinder von 251,- bzw. 215,- .
sehen sie hierzu auch:
BVerfG, 09.2.2010 -1 BvL 1,3,4/09
BSG, 02.7.2009-B14 AS75/08 R
SG Leipzig S 21SO 37/07 ER
Geschäftsanweisung 17.2.2010
Geschäftszeichen SPII–II-1303/7000/5215
hat bei mir so keine 2 Wo gedauert...
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob die anteilige Beteiligung an den Wohnkosten auch so glatt laufen würde; immerhin sind es 3Zi/68qm...
gibts da irgendwelche Erfahrungswerte ?
http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-k...d-heizung/
Ergänzend kann man immer auch noch zusätzliche Gründe angeben, z. B. großer Altersunterschied, Schulkind muss ungestört Hausaufgaben machen können, Geschlechtsunterschied, etc.
Bei Wohnungsuche nach Trennung, immer auch kindgerechte Erstaustattung beantragen! Mit konkreter Liste, Beleg, dass Hausratsteilung erfolglos war, bzw. Doppelanschaffungen nötig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #