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Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
#1
Guten Abend

Da ich hier schoneinmal eine Frage gestellt habe, bei denen mir die Antworten viel geholfen haben, möchte ich heute gerne wieder eine Frage stellen.

Vorerst zu meiner Situation:
Ich (Vater) bin unterhaltspflichtig gegenüber einem Minderjährigem Kind (<5 Jahre alt)
Nicht verheiratet (nie gewesen), von Kindesmutter getrennt
Kindesmutter bezieht harz4.. musste daher Beistandschaft bei JA beantragen... kontakt zu meinem Kind und Mutter ist gut.

Da mein Einkommen je nach stundenanzahl im Monat schwankt, wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert.
Da ich nicht den Mindestsatz zahlen kann, bezieht die Mutter Unterhaltsvorschuss.
Unterhalt wird jedes Jahr neu berechnet vom JA (ich weiß... nach BGB §1605, nicht ganz richtig) Der Abschlag wurde jedoch nach Neuberechnung nie herauf oder herabgesetzt.
Die letzte Berechnung war im Oktober 2011 und mit dem letzten Schreiben vom JA, ist der festgesetzte Betrag bis September 2012 zu zahlen.Dann wird neuberechnet.
Unterhaltstitel besteht nicht!
Soo, hoffe hab nichts vergessen...

Jetzt zu meiner eig Frage.
Ab Januar 2012 werde ich einen neuen Job haben. Da werde ich so viel verdienen, dass ich den min. Satz an Unterhalt zahlen kann.

1. bin ich verpflichtet es dem JA zu melden sodas gleich eine Neuberechnung stattfindet

2. wenn ich es nicht melde und das JA dann im Sep 2012 neu berechnet... muss ich dann rückwirkend ab Januar den mindestsatz unterhalt nachzahlen?

Ich denke die unterhaltsvorschussstelle wird da gern die Hand aufhalten, da ich ja in der Zeit (ab Januar 2012) den mindestsatz zahlen hätte können und somit nicht mehr die Unterhaltsvorschusskasse hätte zahlen müssen.

Ich weiß das man den Unterhaltsvorschuss nachzahlen muss wenn man, in der Zeit wo Vorschuss gezahlt wurde, eig selber hätte zahlen können. Auf der anderen Seite denke ich, der Unterhalt wurde vom JA bis sep 2012 tituliert festgesetzt.
Würde ich jetzt noch weniger verdienen, könnte ich ja auch nicht einfach zum JA und nach lust und laune neuberechnen lassen.


Hab das inet schon durchforstet aber nicht wirklich was passendes zu meiner Thematik gefunden.


Danke für euer Feedback.

Jo-hn



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Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - von Jo-hn - 06-12-2011, 23:07

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