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Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
#3
(06-12-2011, 23:20)sorglos schrieb: Das JA kann neuerdings jederzeit neue Auskunft verlangen.
Och, das höre ich zum ersten Mal.
Gibt es dafür auch ne Rechtsgrundlage oder hat sich das JA dieses Recht selbst gewährt?
Die 2 Jahresfrist hat doch immerhin Gesetzesrang.
Seit wann steht das JA darüber?
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RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - von beppo - 06-12-2011, 23:25

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