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Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
#10
(07-12-2011, 11:58)Jo-hn schrieb: Die frage ist eben genau die, ob das JA bzw die Unterhaltsvorschusskasse das geld rückwirkend verlangen darf/kann obwohl der unterhalt bis dato vom JA festgesetzt war und gezahlt wurde.
Ich würd mal behaupten, das kommt auf den Titel an, den Du bisher bedient hattest. Eben ob der statisch oder dynamisch ist.

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RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - von blue - 07-12-2011, 12:27

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