06-01-2012, 06:31
...in naher Umgebung
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efund...p4?id=5736
Ab der Vollendung des dritten Lebensjahres hat die Kindesmutter die volle Beweislast für ihr Unterhaltsbegehren.
Kann sie nicht beweisen, dass das Kind auf Betreuung durch die Mutter angewiesen ist, oder dass die Mutter aus Gründen der Billigkeit nicht arbeiten kann, wird der Betreuungsunterhalt versagt.
Es tut sich was in unserem Staat
lg
Camper
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efund...p4?id=5736
Ab der Vollendung des dritten Lebensjahres hat die Kindesmutter die volle Beweislast für ihr Unterhaltsbegehren.
Kann sie nicht beweisen, dass das Kind auf Betreuung durch die Mutter angewiesen ist, oder dass die Mutter aus Gründen der Billigkeit nicht arbeiten kann, wird der Betreuungsunterhalt versagt.
Es tut sich was in unserem Staat
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.