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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#5
Dann geht es im Kern nur um eine Ordnungswidrigkeit, wie auch das JC schreibt.

Schreib zurück, was der Wahrheit entspricht:
- Du bist beruflich und privat so eingebunden, dass Du leider zu einer Beantwortung ihrer Anfrage nicht gekommen bist
- Du bist bereit, eine besser bezahlte Stelle anzunehmen, sobald sich eine Möglichkeit findet, Du aber derzeit zur Sicherung Deines Einkommens und des Kindesunterhalts Deinen Job behältst und aufgrund mangelnder Erfahrung keine Möglichkeit siehst als Informatiker zu arbeiten
- die Firma nie betrieben wurde, keine Rechnungen gestellt wurden, kein Umsatz generiert wurde und es daher auch keine Bilanzen gibt (könnte sein, dass das Finanzamt hier nochmal nachhakt); nicht vorhandene Dokumente kann man auch nicht dem JA oder JC zukommen lassen
- Du natürlich die Unterhaltsschulden bezahlst, sobald sich Deine finanzielle Situation bessert
https://t.me/GenderFukc
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RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von Petrus - 24-10-2012, 13:51

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