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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#7
Zitat:1. Du musst einen Titel über 264 € bedienen, also Mindestunterhalt. Davon bedienst du allerdings aktuell nur 150 €. Habe ich das soweit richtig verstanden?

Ne das stimmt so nicht ganz, die Pfändung beinhaltet schon die Rückstände und die 264€ Unterhalt. Und ich zahle jetzt keinen weiteren Unterhalt. Zumindest steht es so im Pfändungsbeschluss. 7260 € + mtl. 264 €

Zitat:Da laufender UH vor Rückständen geht, müsste EIGENTLICH von den 200 € Pfändung erst der laufende UH bedient werden, sprich 114 € gehen dafür drauf, lediglich der Rest von 86 € läuft in die Rückstande.
Zunächst würde ich DAS mal überprüfen lassen, nicht dass du munter Rückstände per Pfändung abbezahlst, während durch den nicht voll von dir gedeckten laufenden UH wieder Schulden auflaufen.

Was genau soll ich prüfen lassen und von oder bei wem ?

Bis hierhin erstmal vielen Dank an euch.

Des Weiteren möchte ich ja gar nicht auf den Informatiker hinweisen, da ich, wie gesagt jetzt eine andere Position inne habe und dann hoffentlich in Zukunft,
bei entsprechender Vergütung, meinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.
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RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von crissbee - 24-10-2012, 21:55

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