Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#8
Du schreibst weiter oben, dass 200 € für Rückstände und Unterhalt gepfändet werden. Damit wäre nichtmal der laufende Unterhalt gedeckt. Irgendwo ist also der Wurm drin.

Die Auskunft erhältst du von der pfändenden Stelle.

"Von hoffentlich" und "in Zukunft" wird sich das JC aber nicht begeistern lassen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von Jessy - 24-10-2012, 22:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung anor-al-mal 26 21.753 07-01-2014, 21:39
Letzter Beitrag: anor-al-mal
  Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung mari.mand 12 13.176 03-11-2011, 10:13
Letzter Beitrag: Austriake
  Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht pinselpaul 9 11.240 21-10-2011, 15:54
Letzter Beitrag: pinselpaul

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste