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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#10
Das heißt genau das. Wenn du schon 264 € laufenden UH zahlen müsstest, aber nur 200 € gepfändet werden, laufen monatlich 64 € Neuschulden auf, einfache Rechnung.

Ändert aber mal garnichts daran, dass du tatsächlich im Sinne der erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet bist, dir mindestens einen Job zu suchen, der den Mindestunterhalt deckt. Insofern würde ich an deiner Stelle dennoch dem JC einen Brief so oder ähnlich wie vorgeschlagen schreiben, vielleicht noch zusätzlich auf die vermutlich bald bessere Einkommenssituation in deinem jetzigen Job hinweisen und dann abwarten was passiert.
Du hast dir bisher durch Nichtstun schon genug zusätzlichen Ärger gemacht, weiteres "Den Kopf in den Sand stecken" ist an dieser Stelle sicher nicht in deinem Sinne.
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RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von Jessy - 25-10-2012, 15:17

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