17-07-2015, 00:02
"Fuß in der Tür" reicht für ´ne Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch.
Selbst wenn man das nicht will, ist das nichts, was ein FG spassig finden wird, wenn das in einem Umgangsverfahren thematisiert wird.
Selbst wenn man das nicht will, ist das nichts, was ein FG spassig finden wird, wenn das in einem Umgangsverfahren thematisiert wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...