29-06-2016, 21:06
Hallo,
mal eine rein hypothetische Frage in die Runde.
Kann das Jugendamt in Einvernehmen mit Pflichtigem und Unterhaltsberechtigem einen bestehenden Titel abändern oder kann das nur ein Familiengericht?
Ansonsten ginge wahrscheinlich nur die Variante Herausgabe des alten Titels und Errichtung eines neuen beim JA, nehme ich an.
mal eine rein hypothetische Frage in die Runde.
Kann das Jugendamt in Einvernehmen mit Pflichtigem und Unterhaltsberechtigem einen bestehenden Titel abändern oder kann das nur ein Familiengericht?
Ansonsten ginge wahrscheinlich nur die Variante Herausgabe des alten Titels und Errichtung eines neuen beim JA, nehme ich an.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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