(21-09-2016, 18:28)kay schrieb: Es ist immer das gleiche, Frauen werden vor Gericht EXTREMST milde bestraft.Wenn ich davon aus gehe das die Richter nicht gegen GG Pa 3, Abs. 1, Satz 1 verstoßen:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."
Wie es aus sieht, betrachten die Gerichte scheinbar einen signifikanten Teil der Damen als vermindert schuldfähig nach GG Pa 3, Abs. 1, Satz 2:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Dafür spricht auch das von Gerichten oft Verträge zwischen Männer und Frauen als nichtig erklärt werden, bzw. das es an allen Ecken und Enden im täglichen Leben gängige Praxis ist das Frauen bevorzugt werden.
Quelle für GG Text: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJ...10949.html
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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