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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#5
Vielen Dank schon mal für das Feedback. Es sind immer wieder sehr wertvolle Infos und Erfahrungsberichte hier zu finden.
Um sich Orientierung, Strategien und eine Zielsetzung zu verschaffen ist der Austausch hier zig mal effektiver,  als das Aufsuchen von Beratungsstellen, Sozialarbeitern oder Anwälten.


@p__


Die Begründung des Fam.gerichts: "zw. den Elternteilen besteht keine Vertrauensbasis, keine sachliche Kommunikation und Kooperation."

Es wurde eine Familienberatung angeordnet, der sich die Ex mit nach langem Verschleppen mit einer inneren Ablehnung gestellt hat.
Bisher gab es nur wenige Termine, wir sitzen dort beide vor Ort.
Dort zeichnet die Ex ein düsteres und völlig verzerrtes Bild von mir.
Ich denke, es gelingt mir den Nonsense durch Argumentation und Zuhilfenahme von Gegenbeweisen zu entkräften. Mein Eindruck ist, dass der Fam.berater die Masche der Ex durchschaut.
Auch glaub ich, dass sie realisiert hat, dass sie dort kein leichtes Spiel hat, anders als beim
Jugendamt. Der Fam.berater hat die (getrennte!) Teilnahme am Kurs "Kinder im Blick" als Bedingung für die Fortführung der Familienberatung gesetzt. Der Kurs fängt im März an. Erwartungsgemäß ist die Alte alles andere als happy darüber.
Es kann gut sein, dass ihr der Preis für Ihre Bockigkeit so langsam zu hoch wird.
Es würde mich nicht wundern, wenn sie sowohl die Beratung als auch den Kurs demnächst hinschmeißt.


Die Kommunikation zw. mir und der Ex läuft fast ausschließlich über Textnachrichten. Das kommt mir ganz gelegen, denn ich versuche mich beim Schreiben selbstverständlich nur von der besten Seite zu zeigen, so dass ich den Vorwurf der mangelnden oder unangemessenen Kommunikation durch Vorlage der Ausdrucke ganz gut ausräumen kann.
Während sie sich extrem schmallippig und bedeckt gibt, suche ich in gesunden Abständen die Kommunikation, und versuche mich so respektvoll, verlässlich und verantwortungsbewusst zu präsentieren, wie es eben geht.
Jedenfalls versuche ich unbedingt Fehler aus meinem ersten Sorgerechtsverfahren zu vermeiden.
Dort habe ich mich rückwirkend betrachtet zu naiv und ungeschickt angestellt. Ich habe unnötig viel Angriffsfläche geboten, die dem Gericht natürlich auf dem Silbertablett serviert wurde.


Laut Urteilsbegründung gibt es zwar offiziell keine weiteren Streitfelder.
Fakt ist aber, dass die Ex mit der Unterstützung des Jugendamtes die Höhe meiner Kindesunterhaltszahlungen moniert. Das wurde sowohl in den ganzen Anwaltsschreiben als auch vor Gericht immer wieder aufgekocht. Die Gegenseite versucht dies mit Vehemenz immer wieder in die Waagschale zu werfen.

Da ich die viele Kohle einfach nicht habe, zahle ich freiwillig (noch!) unter dem Mindestsatz der Dü.dorfer Tabelle.
Ich gehe sehr stark davon aus, dass schon bald ein Unterhaltstitel gegen mich erwirkt wird.
Da ist im Hintergrund garantiert schon was in der Mache.


Ich muss anfügen, dass die KM bislang keine ernsthafte Umgangsvereitelung betrieben hat.
Der knappe zw. und vereinbarte Umgang wurde von ihrer Seite fast gänzlich eingehalten! Sie hält auch penibel über jedes Detail Protokoll. Terminababänderungen/Verschiebungen sind nur auf Monate im voraus möglich.
Auch nur der Hauch einer Flexibilität ist nicht gewünscht und wird rigoros abgeschmettert.
Ich erhoffe mir, dass wenn mir seitens des Gerichtes ein "zumindest leicht umfangreicheres" Umgangsrecht eingeräumt würde, sie sich weiterhin veranlaßt sehen würde dies - wenn auch zähnkirschend - in Tat umzusetzen.

Um ihren Wesenskern etwas zu veranschaulichen:
Sie ist mir gegenüber natürlich alles andere als wohlgesonnen, gleichzeitig ist sie so in ihren kruden Vorstellungen gefangen, dass ich zunehmend davon überzeugt bin, dass sie an die ganzen Dinge, die sie mir zulasten legt, wirklich selbst glaubt. Das ist eine seltene Art von Verblendung, gegen die vermutlich kein Kraut gewachsen ist.
Zudem ist sie eine unfassbare Korinthenkackerin, Prinzipien- und Paragraphenreiterin.
Für sie zählen "menschliche Aspekte" nicht, es geht um das jeweils gültige Recht, und wie man es maximal zu seinen Gunsten für sich ausschöpfen kann. Ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes oder des Vaters!


Der Grund warum sie mir den Umgang (noch) nicht völlig versagt, ist nicht weil sie es für unser Kind tut - geschweige denn für mich.
Nein, sie tut es, weil sie weiß, dass sie damit riskieren würde sich rechtlichen Ärger einzuhandeln.
Sie weiß, dass ich dann alle Hebel in Bewegung setzen würde, um sie bloß zu stellen.
Dafür ist sie nicht hartgesotten genug.
Um wirklich bis zum Äußersten zu gehen fehlen ihr die Eier.
Ich meine damit Dinge wie z.B. Vortäuschung von Krankheit des Kindes inkl. Umgangssabotage, Vorwurf des psychischen Missbrauchs des Kindes durch den Vater, körperlicher / sexueller Missbrauch, Gewalt oder Androhung gegenüber der Mutter, etc.
Nicht dass sie nicht das maligne Potenzial dafür hätte! Nein, schlichtweg die Angst damit auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu fallen, hält sie von dem "Aufs Ganze gehen" ab.
Möglicherweise auch die Tatsache, dass sie weiß, dass ich - wenn es hart auf hart kommt - unangenehm unberechenbar werden kann.



Grundsätzlich will sie ihre Ruhe haben, den Ex weit möglich verbannen, und sich auf ihr neues Leben mit Kind und neuen Partner konzentrieren.
Ich denke, sie will Folgendes einfach gerichtlich durchsetzen, damit es offiziell ist und sie sich den Wisch an die Wand hängen kann, um für sich selbst immer eine Rechtfertigung parat zu haben, warum ihr Handeln legitim ist:


1. Kein Sorgerecht für den Vater!
2. So wenig Umgang für den Vater, wie nur gesetzlich möglich!
3. Zementierter Unterhaltstitel, damit mit dem Vater keinerlei Abklärungen für die Zukunft mehr nötig sind!


Mein Ziel hingegen wäre es erstmal eine großzügigere Umgangsregelung im Rahmen der Fam.beratung mit ihr zu treffen.
Wg. der Umgangsregelung will ich nicht um jeden Preis vor Gericht gehen. Besser wäre es, wir einigen uns erstmal untereinander.
Wenn das dann paar Monate lang klappt, hätte ich vermutlich eine günstigere Ausgangsposition für künftige Umgangsverfahren vor Gericht.
Das Sorgerecht wird sie mir nicht freiwillig herausgeben - Beratung hin oder her.
Das werde ich mir Wohl oder Übel juristisch erstreiten müssen. Da überlege ich aber eben, ob es nicht strategisch besser wäre noch ein paar Monate damit zu warten.
So z.B. wenn der neue erweiterte Umgang nachweislich gut geklappt hat, die Beratung/der Kurs zu Ende ist bzw. von ihr boykottiert wurde.

Aufgrund meiner Einschätzung des Wesens der KM versuche ich es überhaupt noch meine Ziele auf dem beschwerlichen rechtlichen Wege zu erreichen. Noch bin ich bereit so viele Ressourcen und Zeit dafür zu investieren. Ob die KM es auch ist, wird sich erst zeigen.
Noch ist der Zeitpunkt nicht gekommen, die Flinte ins Korn zu schmeißen.


Viel zu gewinnen gibt es wirklich nicht, aber ich bin noch voll motiviert mir das Bisschen zu sichern, und der KM zumindest auf Papier zu zeigen, dass sie nicht auf allen Fronten gesiegt hat.
Es schriftlich zu haben, dass das gemeinsam-gezeugte Kind wirklich nicht “ihres” ist, sondern "unsers" ist, kann auch nicht schaden.
Selbst wenn es nur auf dem Papier steht!


@Oli


Nein, du liegst falsch. Eine Vaterschaftsanerkennung geht nur mit Pflichten einher, nicht mit Rechten. Das gemeinsame Sorgerecht gibt es bei unverheiratetene Vätern in Deutschland nicht automatisch. Damit ist Deutschland - meines Wissens nach - nur eins von fünf Ländern in der EU, das das so praktiziert.
Eine völlig hinterwäldlerische Praxis.


Wechselmodell kommt momentan aus beruflichen Gründen nicht in Frage. Das Gericht würde auch zahlreiche andere Voraussetzungen bei mir nicht erfüllt sehen. Für die Zukunft wäre das überlegenswert aber momentan nicht umsetzbar.
Deinen Hinweis mit den Fallstricken im Zusammenhang mit der Ablehnung von Umgangsoptionen, werde ich mir unbedingt merken!
Da muss ich mir ein solides Argumentationsgerüst schaffen.



@Bitas


Möchtest du mir wirklich, in meiner jetzigen Ausgangslage, raten den Kontakt zum Kind abzubrechen?
Du meinst wirklich: wenn ich nicht das volle Paket haben kann, dann lieber gar nichts nehmen? Alles oder nichts? Ernsthaft?
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von Kimme und Korn - 25-01-2020, 15:56

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