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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#7
Also ich würde an deiner Stelle auf dem Gerichtsweg erst einmal gar nichts weiter machen. Das Sorgerechtsverfahren ist durch, die Mutter konnte sich dort gut darstellen, das Gericht ist auf ihrer Seite - und ohne neue Fakten wird sich daran auch erstmal nichts ändern (leider). Aber deine Situation ist dennoch nicht schlecht. Du kannst sie gerade auf 2 Wegen aktiv beeinflussen:
Am wichtigsten ist der Umgang zu deinem Sohn. Du hast zwar wenig Umgang aber dennoch hast du welchen und kannst an eurer Bindung weiter arbeiten, dich um ihn so gut kümmern, dass er gerne bei dir ist. Wird er älter, wird er das auch äußern können, was dann vor Gericht für Umgang / Sorgerecht positive Erwähnung finden wird.
Die Famillienberatung ist auf jeden Fall auch ein wichtiger Faktor gerade. Du kannst dort zeigen, dass du ein guter Vater bist bzw. sein möchtest und auch bereit bist, mit der Mutter so gut es geht zusammenzuarbeiten. Sprich für dich und nicht gegen die Mutter - bleib so friedfertig, wie es nur igendwie geht. Ich würde dort auch meine Wünsche bezüglich Umgangserweiterung, Sorgerecht, etc. ansprechen, aber noch nichts gerichtlich machen. Das würd ich dann erst machen, wenn die Beratung abgeschlossen ist und womöglich auch eine Stellungnahme zu deinen Gunsten vorliegt.
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von VaterOhneKind - 25-01-2020, 18:00

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