Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
#10
(07-12-2011, 11:58)Jo-hn schrieb: Die frage ist eben genau die, ob das JA bzw die Unterhaltsvorschusskasse das geld rückwirkend verlangen darf/kann obwohl der unterhalt bis dato vom JA festgesetzt war und gezahlt wurde.
Ich würd mal behaupten, das kommt auf den Titel an, den Du bisher bedient hattest. Eben ob der statisch oder dynamisch ist.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - von blue - 07-12-2011, 12:27

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Immobilien im Ausland-Meldepflicht Zekopeko 1 457 12-11-2023, 18:25
Letzter Beitrag: p__
  Unterhaltsschulden beim Jugendamt grimmlin 31 7.361 08-12-2021, 13:12
Letzter Beitrag: neuleben
  Akteneinsicht beim Jugendamt Aufstieg 6 4.479 07-04-2020, 20:53
Letzter Beitrag: Alberto
  Einladung zu einem Termin beim Jugendamt Freebird 3 3.366 19-04-2018, 11:28
Letzter Beitrag: Freebird

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste