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Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
#13
(07-12-2011, 14:48)blue schrieb: In Deinem ersten Beitrag schreibst Du: "wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert".

Was denn nun?

ja stimmt sry, damit meinte ich eig das ich das bis zum selbstbehalt (950€) zahle.
bsp.: wenn man 1000€ netto verdienst, 50€ unterhalt zahlt
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RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - von Jo-hn - 07-12-2011, 15:55

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